Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermittler, die Firma Engadin Booking – Coliv SA, Auftrags des Wohnungseigentümers (gemäss MWSTG Art. 20 Abs. 2) handelt.
Der Mieter bestätigt mit der elektronischen, schriftlichen oder telefonischen Buchung, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (aber mindestens 18 jährig) ist und rechtsgültig Verträge abschliessen kann. Mit der Anzahlung verpflichtet sich der Gast ausserdem diese Buchungsbedingungen anzuerkennen und einzuhalten. Anzahlung, Restzahlung und ein allfälliges Depot werden im Vertrag festgehalten. Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist mit der Zustellung der Reservationsbestätigung per E-Mail abgeschlossen.
Trifft die Anzahlung, der Restbetrag und/ oder das Depot nicht bis zum vereinbarten Termin bei Engadin Booking ein, so kann diese nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten; Engadin Booking kann aber auch auf der Vertragserfüllung beharren.
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden in der Reservationsbestätigung/dem Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise bar oder mittels Kreditkarte in CHF zu bezahlen . Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.
Die Buchungsgebühr für Direktbuchungen via Telefon, E-Mail oder über die Website von Engadin Booking betragen CHF 30.- pro Buchung und sind mit den Nebenkosten zu bezahlen.
In Wohnungen, welche Haustiere erlauben, ist eine zusätzliche Gebühr von CHF 10.- pro Tag zu entrichten.
Engadin Booking kann ein Depot verlangen. Dieses wird in der Reservationsbestätigung/im Vertrag aufgeführt. Das Depot dient zur Deckung unter anderem von Neben- und (Nach-)Reinigungskosten sowie Schäden/ Schadenersatzforderun gen usw. Über das Depot wird bei Beendigung des Mietvertrages abgerechnet. Ist in diesem Zeitpunkt der durch das Depot zu deckenden Betrag noch nicht bestimmbar oder weigert sich der Mieter, diesen zu bezahlen , darf der Vermieter resp. der Schlüsselhalter namens des Vermieters das Depot oder einen Teil davon zurückbehalten . In diesem Falle wird der Vermieter, sobald die Höhe des Betrages definitiv bestimmt ist, dem Mieter eine Abrechnung erstellen und einen allfälligen Saldo zu Gunsten des Mieters diesem ausbezahlen / überweisen, wobei die Kosten der Überweisung zu Lasten des Mieters gehen.
Ein Saldo zu Gunsten des Vermieters ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu bezahlen (die gesamten Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters). Die Forderung des Vermieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich bei Engadin Booking zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Strassen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich. Bei Anreise aus dem Ausland orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz.
Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der in der Reservationsbestätigung/im Vertrag aufgeführten An zahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen , Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nur in den kennzeichneten Wohnungen erlaubt. Alle anderen Wohnungen nur in Rücksprache mit Engadin Booking vereinbart und mit dem Vermieter im Voraus ausdrücklich vereinbart worden.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen , die Hausordnung ein- zuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Engadin Booking umgehend zu informieren.
Untermiete ist nicht erlaubt.
Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Engadin Booking den Vertrag nach erfolgloser
schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben . Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn dies aus- drücklich mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung
der Kücheneinrichtung, einschliesslich Geschirr und Besteck. Wird das Mietobjekt in unge- reinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen.
Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung bei Engadin Booking/dem Vermieter zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr (beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag; massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am (Wohn-)Sitz des Vermieters resp. Buchungsstelle). Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet, usw. oder auf den Telefonbeantworter. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen , dass dem Vermieter durch die Annullierung ein kleinerer Schaden entstanden ist.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass der Vermieter das Objekt weitervermieten konnte oder Einsparungen erzielt hat.
Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages noch bei vorzeitiger Rückgabe
der Mietsache resp. Mietabbruch verpflichtet, sich aktiv um einen Ersatzmieter zu bemühen.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.), behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fort-
dauer, ist Engadin Booking/der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt an zubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese.
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinem Rechtstitel.
Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der Vermieter und Engadin Booking werden die ihm übermittelten Daten speichern (allenfalls bei einem Drittunternehmen, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Der Vermieter/Engadin Booking kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an Engadin Booking wenden. Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann der Vermieter und/ oder Engadin Booking verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen an zumelden. Der Vermieter/Engadin Booking behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.
Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Mieter direkt an Engadin Booking.
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare anders lautende Gesetzesbestimmungen.
Scuol, Juni 2022
Bankverbindung für Überweisungen, QR-Code links
Inhaber: Coliv SA, Engadin Booking, 7550 Scuol,
IBAN: CH39 8080 8006 6060 0582 5
Banca Raiffeisen Engiadina Val Müstair, 7537 Müstair
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